Handwerkerparkausweis

05.11.2012

 

 

 

 

Am 1. November 2012 wurde im Land Berlin der "Handwerkerparkausweis" eingeführt. Ab sofort können Handwerksbetriebe vereinfacht eine in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung erhalten.

 

 

 

 

Der Handwerkerparkausweis wird je nach Antrag mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren ausgestellt. Ein Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, jedoch darf dann nur jeweils eines der genannten Fahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen ohne Parkschein parken.

weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier:

www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/parkraum/handwerker.shtml