Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament der EU-Energieeffizienz-Richtlinie zugestimmt

17.09.2012

Die Energieeffizienz-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu bindenden Energiesparmaßnahmen, inklusive der Renovierung öffentlicher Gebäude, sowie Energiesparpläne und Energieaudits.


Im Vergleich zum ersten Entwurf der EU-Kommission ist diese Energieeffizienz-Richtlinie deutlich entschärft. Sie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat mindestens 3 % der Bodenflächen geheizter und/oder gekühlter öffentlicher Gebäude, die sich "im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden", zu renovieren hat. Ursprünglich hieß es, dass jährlich 3 % der Fläche von Gebäuden in öffentlicher Hand zu sanieren sind. Nun beschränkt sich die Vorgabe auf Regierungsgebäude.

Alle großen Unternehmen werden verpflichtet, Energieaudits vorzunehmen. Diese Audits müssen innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie erstmals und in Folge aller vier Jahre von qualifizierten und beglaubigten Experten durchgeführt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Den Mitgliedstaaten wird bei der Erfüllung des Energiesparziels von 1,5 Prozent pro Jahr weitgehend freie Hand gelassen. So können sie Einsparverpflichtungen für Energieversorger oder alternative Maßnahmen wie Förderprogramme zur Erreichung dieser Quote einführen. Darüber hinaus sind Ausnahmeregelungen in Höhe von bis zu 20 % des Einsparziels möglich.

Die Richtlinie muss nun noch der Ministerrat beschließen. Mitgliedstaaten haben bis zu 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.